Rechtswert der von Informatica in Azienda bereitgestellten Zertifizierungen als Beweismittel, die vor Gericht vorgelegt werden müssen
Die beglaubigte Kopie, die wir Ihnen zur Verfügung stellen, wird mit einem weltweit anerkannten forensischen Programm erstellt. Unsere digitale Signatur entspricht der europäischen eIDAS-Verordnung (Nr. 910/2014 vom 23. Juli 2013) . Unser forensisches Computerstudio war das erste in Italien, das diesen Service anbot. Die beglaubigte Kopie wird mithilfe eines von allen Gerichten anerkannten forensischen Erfassungsprogramms erstellt! Darüber hinaus werden unsere Erfassungen auch auf einem dedizierten und sicheren Server gespeichert, damit auch die Polizei oder die Gerichte die Integrität der Daten überprüfen können! Nur wenige bieten Ihnen einen so qualifizierten Service!
Unsere beglaubigte Kopie, forensische Erfassung von Websites oder Webseiten, hat aus folgenden Gründen Beweiskraft:
- Internetadresse der erworbenen Seite (#) ist eingetragen;
- ist angegeben Art des verwendeten Browsers für den Erwerb;
- is die IP-Adresse protokolliert die dem Webclient die gleiche Seite, Uhrzeit, das gleiche Programm zum Kopieren und zugehörige Daten zur Verfügung gestellt haben;
- is den Quellcode der Seite „kristallisiert“. mit allen verbundenen Objekten (Blob-Dateien, Bilddateien, komprimierte Dateien, Dokumente, Audiodateien, Videodateien, ausführbare Dateien, Skripte und alle vom Seitencode aufgerufenen Programmiersprachen);
- werden in dem von uns gelieferten Bericht angezeigt die digitalen Signaturen und Sicherheitszertifikate von unserem professionellen Büro für Computerforensik;
- is den Zeitstempel präsentieren (*) auf jeder digital signierten Datei zum Nachweis des Erwerbsdatums. Die digitale Signatur mit Zeitstempel wird vom Inhaber unseres forensischen Computerstudios, Dr. Emanuel Celano, angebracht;
- Netzwerkpakete der gesamten Navigation aufgezeichnet um die Echtheit der gesammelten Beweise und die Übereinstimmung mit dem Original nachzuweisen;
- Wir gehören zu den wenigen Zertifizierern auch Zertifizierungsnachweis erbringen Direkt auf den Servern der Hersteller des forensischen Erfassungsprogramms die wir verwenden. Die Richter jedes Gerichts können daher das Vorhandensein unserer Akquisition nicht nur durch unsere Dateien (digital signiert mit Zeitstempel) überprüfen, sondern auch unabhängig auf dem Server der Hersteller des Akquisitionsprogramms alle technischen Informationen überprüfen, die in deren Datenbank (wir Sprechen Sie über: Überprüfung der Code-Erfassung, die erfasste URL, das Datum und die Uhrzeit des Beginns der Erfassung, das Datum und die Uhrzeit des Endes der Erfassung und die Client-IP, die die Erfassung durchgeführt hat)
- ist vorgesehen „forensisch einwandfrei“ (**) Video des gesamten Erwerbs;
(#) Die URL (der Ausdruck steht für Uniform Resource Locator oder URL) ist in der Computerterminologie eine Zeichenfolge, die die Adresse einer Internetressource eindeutig identifiziert.
(*) Der Zeitstempel ist ein Service einer akkreditierten Zertifizierungsstelle [ Europäische eIDAS-Verordnung (Nr. 910/2014 vom 23. Juli 2013) ], mit dem Sie dem Dokument, auf dem es angebracht wurde, ein bestimmtes und rechtsgültiges Datum und eine bestimmte Uhrzeit zuordnen können. Dadurch können Sie einen Zeitstempel zuordnen, der gegenüber Dritten durchgesetzt werden kann, und einen Beweis für die Existenz eines Dokuments zum Zeitpunkt der Erstellung liefern des Zeitstempels selbst. Wir verwenden digitale Signaturen, die auch für außereuropäische Länder gültig sind!
(**) Digitale Beweise gelten als forensisch einwandfrei, wenn sie in einer gesetzlich zulässigen Weise gesammelt, analysiert, verarbeitet und gespeichert wurden und es angemessene Beweise dafür gibt.
Möchten Sie ein Antwort auf eine dieser Fragen?
- Wie wird die Zertifizierung zugestellt?
- In welcher Sprache wird der Begleitbericht geliefert?
- Hat die Zertifizierung Rechtskraft?
- Können wir eine Demo Ihrer Arbeit haben?
- Möchten Sie per Nachnahme oder per Vorkasse bezahlt werden?
- Welche Zahlungsmethoden werden angeboten?
- Wie kann ich dir vertrauen?
- Garantieren Sie Ihre Anwesenheit bei der Gerichtsverhandlung in meinem Land?
- Kann Ihre Zertifizierung angefochten werden?
- Warum hat ein Screenshot keinen rechtlichen Wert?
- Wie lange wird die Zertifizierung in unserem Archiv aufbewahrt?
- Hat die Zertifizierung eine Gültigkeitsdauer?
- Ist die Zertifizierung außerhalb der Europäischen Union gültig?
Die von uns verwendete forensische Software zur Erfassung von Webinhalten
Die von uns verwendete Forensik-Software zur Erfassung von Webinhalten wurde gemäß den regulatorischen Angaben internationaler Standards zur Erfassung von Computerdaten entwickelt und auf dem neuesten Stand gehalten, außerdem entspricht sie anderen Standards, die in Bezug auf Netzwerk-Forensik und Cloud-Forensik festgelegt wurden und von den Fachbehörden und der wissenschaftlichen Gemeinschaft auf nationaler und internationaler Ebene anerkannt.
Das Programm entspricht den folgenden Bestimmungen:
- Internationale Organisation für Normung, ISO/IEC 27037/2012: Informationstechnologie – Sicherheitstechniken – Richtlinien für die Identifizierung, Erfassung, Erfassung und Aufbewahrung digitaler Beweismittel;
- IACIS, IFI-Schulungsprogramm, Internetforensik und -ermittlung, 2015;
- Sudhanshu Chauhan & Nutan Kumar Panda, Hacking Web Intelligence: Open Source Intelligence and Web Reconnaissance Concepts and Techniques, Syngress – Elsevier, 225 Wyman Street, Waltham, MA 02451, USA, 2015;
- Bill Nelson – Amelia Phillip – Christopher Steuart, Leitfaden für Computerforensik und Ermittlungen, fünfte Ausgabe, Cengage Learning, 2015;
- Meyer, G., & Stander, A. (2015). Cloud Computing: Die Herausforderung der digitalen Forensik. Proceedings of Informating Science & IT Education Conference (InSITE) 2015, 285-299;
- NIST Interagency Report 8006 NIST Cloud Computing Forensic Science Challenges, 2014;
- Darren Quick – Ben Martini – Kim-Kwang Raymond Choo – Brett Shavers, Technischer Redakteur, Cloud Storage Forensics, Syngress – Elsevier, 225 Wyman Street, Waltham, MA 02451, USA, 2014;
- Todd G. Shipley & Art Bowker, Investigating Internet Crimes: An Introduction to Solving Crimes in Cyberspace, Syngress – Elsevier, 225 Wyman Street, Waltham, MA 02451, USA, 2014;
- Barbara Endicott-Popovsky, ICCSM2014-Proceedings of the International Conference on Cloud Security, The cedars University of Reading, UK, 23.-24. Oktober 2014;
- Gilbert Peterson & Sujeet Shenoi, Advances in Digital Forensics IX: 9th IFIP WG 11.9 International Conference on Digital Forensics, Orlando, FL, USA, 28.-30. Januar 2013, überarbeitet. in Informations- und Kommunikationstechnologie Springer Heidelberg NewYork Dordrecht London;
- Ruan, Keyun, Cybercrime and Cloud Forensics: Applications for Investigation Processes, University College Dublin, Igi Global, 2013;
- CSA (Cloud Security Alliance) „Mapping the Forensic Standard ISO/IEC 27037 to Cloud Computing“ – Juni 2013;
- CoE Electronic Evidence Guide, Data Protection and Cybercrime Division – Council of Europe, Straßburg, Frankreich, 18. März 2013;
- Internationale Konferenz für forensische Informatik (ICOFCS), Cloud-Forensik. Best Practice and Challenges For Process Efficiency of Investigations and Digital Forensics, Brasilia, Brasilien, 2013;
- IISFA Italian Chapter, IISFA Memberbook 2013 Digital Forensics: Condivisione della conoscenza tra i membri dell'IISFA Italian Chapter;
- IISFA Italian Chapter, IISFA Memberbook 2012 Digital Forensics: Condivisione della conoscenza tra i membri dell'IISFA Italian Chapter;
- ACPO Good Practice Guide for Digital Evidence, Association of Chief Policy Officers, Version 5, 2012.
- Harjinder Singh Lallie – Lee Pimlott, Herausforderungen bei der Anwendung der ACPO-Prinzipien in forensischen Untersuchungen in der Cloud – Anwendung der ACPO-Prinzipien in forensischen Untersuchungen in der öffentlichen Cloud, in Journal of Digital Forensics, Security and Law, Vol. 7, No. 1 (2012), XNUMX;
- Sherri Davidoff – Jonathan Ham, Network Forensics Tracking Hackers through Cyberspace, Prentice Hall – Pearson Education, Westford, Massachusetts, 2012;
- Josiah Dykstra-Alan T. Sherman, Beschaffung forensischer Beweise aus Infrastructure-as-a-Service-Cloud-Computing: Untersuchung und Bewertung von Tools, Vertrauen und Techniken, Digital Investigation 9 (2012) S90 – S98, Elsevier, 2012;
- ESPilli, RCJoshi, R.Niyogi, Digital Forensics and Cyber Crime – Proceedings of the 2nd international ICST Conference ICDF2C 2010 – „An IP Traceback Model for Network Forensics“, Springer, 2011;
- Gilbert Peterson,Sujeet Shenoi, Advances in Digital Forensics VII – Proceedings of the VII IFIP WG international conference on Digital Forensics 2011 – „Cloud Forensics“ (K.Ruan, J.Carthy, T.Kechadi, M. Crosbie), Addison-Wesley , Boston, Massachusetts, 2011;
- Leitfaden zur Integration forensischer Techniken in die Reaktion auf Vorfälle – NIST-Sonderpublikation 800-86;
- Clint P. Garrison, Digital Forensics for Network, Internet, and Cloud Computing: A Forensic Evidence Guide for Moving Targets and Data, Syngress – Elsevier, 30 Corporate Drive, Suite 400, Burlington, MA 01803, USA, 2010;
- V. Roussev – L. Wang – G Richard – L. Marziale, A cloud computing platform for large-scale forensic computing, in Advances in Digital Forensics V, G. Peterson und S. Shenoi (Hrsg.), Springer, Heidelberg, Deutschland , 2009;
- RFC 3227 – Richtlinien für die Sammlung und Archivierung von Beweisen, 2002;
- Italienisches Gesetz Nr. 48 vom 18. März 2008 „Ratifizierung und Ausführung des Übereinkommens des Europarates über Computerkriminalität, abgeschlossen in Budapest am 23. November 2001“;
- Budapester Übereinkommen über Computerkriminalität – Europarat – 23. November 2001.
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